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1.0 Allgemeines
1.1 Definitionen Im Gegensatz zur Freeware, (Programme, die unter dem Copyright
des Lizenzgebers stehen und nach seinen Maßgaben zum Kopieren freigegeben sind)
bezeichnet Shareware Programme, die nach den Vorgaben des Lizenzgebers getestet
werden dürfen ohne gleich das Nutzungsrecht an dem Programm erwerben zu müssen
(Prüf-vor-Kauf-System). Shareware steht unter dem Copyright des
Lizenzgebers, der sich sämtliche Rechte an dem Programm vorbehält. Wollen
Sie ein Shareware-Programm über die Prüfauflagen des Lizenzgebers hinaus
benutzen, so sind Sie verpflichtet, das Nutzungsrecht an diesem Programm
zu erwerben (Registrierung, Kauf der Vollversion).
2. für die registrierte Version (Vollversion)
2.1 Das Programm und seine sämtlichen Dateien sind urheberrechtlich geschützt,
unter anderem auf Grund des in der Bundesrepublik Deutschland geltenden
Urheberrechts. Der Lizenzgeber und Inhaber aller Rechte an diesem Programm,
Michael Rüter, behält sich ausdrücklich alle Rechte vor.
Soweit Bezeichnungen wie Prüfversion, Vollversion, registrierte Version,
Shareware verwendet werden, so gelten ausschließlich die in
diesen Lizenzbedingungen genannten Definitionen. Eine Verwendung des
Programms und seiner Dateien ist ausschließlich zu diesen
Lizenzbedingungen möglich. Bekannt werdende Zuwiderhandlungen können
zivilrechtliche Entschädigungsansprüche nach sich ziehen.
2.2 Der Lizenznehmer erwirbt eine nicht ausschließliche Nutzungslizenz
für das Weinkeller- und Degustationsprogramm und seiner Dateien. Es ist
dem Lizenznehmer untersagt, das Programm zu vermieten, zu verleihen
oder weiter zu veräußern
2.3 für Schäden, die nachweislich durch eine fehlerhafte Programmversion
entstanden sind, haftet der Autor, Michael Rüter, als Lizenzgeber, maximal
mit dem vom Lizenznehmer bezahlten Preis. Darüber hinausgehende Ansprüche
jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen.
2.4 Der Lizenznehmer einer registrierten Vollversion erwirbt
u.a. folgende Rechte:
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Zeitlich unbeschränke Nutzung (als Shareware ist die Nutzung auf 30
Tage begrenzt). |
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Der Sharewarehinweis beim Starten des Programms und auf den Ausdrucken
entfällt. |
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Künftige Programmversionen erhalten Sie zu einem günstigen Updatepreis (oder sogar
kostenlos). |
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Kostenloser Support per EMail. |
3. für die Prüfversion (Shareware) gilt abweichend und
ergänzend:
3.1 Das Programm und die dazugehörigen Dateien dürfen in keiner Weise verändert
werden. Ebenso dürfen keine Dateien hinzugefügt oder entfernt werden.
3.2 Die Nutzungsdauer ist auf einmalig 30 Tage begrenzt.
3.3 Die Prüfversion darf als Ganzes beliebig kopiert und weitergegeben werden.
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